Bindhardt Fiedler Zerbe mahnen im Auftrag von verschiedenen Rechteinhaber ab

Bindhardt Fiedler Zerbe mahnen im Auftrag der folgenenden Rechteinhaber ab:

  • Hanno Graf,
  • Omar David Römer Duque,
  • Lars Barragan De Luyz,
  • Matthäus Jaschik,
  • Matthias Hafemann,
  • John Magiriba Lwanga,
  • Simon Müller-Lerch
  • Jan Krouzilek

Titel des abgemahnten Musikstückes ist ein bekannter Song der Künstlergruppe

“Culcha Candela – Move It”.

Zu finden ist dieser Titel auf den German Top 100 Single Charts.

Gefordert werden Euro 350,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

 

Achtung: In der Regel besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Schließlich befinden sich neben dem in der Abmahnung benannten Titel noch weitere Titel auf dem Tonträger/ in dem Chartcontainer. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

 

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Bindhardt Fiedler Zerbe mahnen im Auftrag von verschiedenen Rechteinhaber ab

Bindhardt Fiedler Zerbe mahnen im Auftrag der folgenenden Rechteinhaber ab:

  • Hanno Graf,
  • Omar David Römer Duque,
  • Lars Barragan De Luyz,
  • Matthäus Jaschik,
  • Matthias Hafemann,
  • John Magiriba Lwanga,
  • Simon Müller-Lerch
  • Jan Krouzilek

Titel des abgemahnten Musikstückes ist ein bekannter Song der Künstlergruppe

“Culcha Candela – Berlin City Girl”

Gefordert werden Euro 400,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

 

Achtung: In der Regel besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Schließlich befinden sich neben dem in der Abmahnung benannten Titel noch weitere Titel auf dem Tonträger/ in dem Chartcontainer. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

 

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Bindhardt Fiedler Zerbe mahnen im Auftrag von verschiedenen Rechteinhaber ab

Bindhardt Fielder Zerbe mahnen im Auftrag der folgenenden Rechteinhaber ab:

  • Hanno Graf,
  • Omar David Römer Duque,
  • Lars Barragan De Luyz,
  • Matthäus Jaschik,
  • Matthias Hafemann,
  • John Magiriba Lwanga,
  • Simon Müller-Lerch
  • Jan Krouzilek

Titel des abgemahnten Musikstückes ist ein bekannter Song der Künstlergruppe

“Culcha Candela – Move It”.

Gefordert werden Euro 350,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

 

Achtung: In der Regel besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Schließlich befinden sich neben dem in der Abmahnung benannten Titel noch weitere Titel auf dem Tonträger/ in dem Chartcontainer. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

 

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnen im Auftrag von verschiedenen Rechteinhaber ab

Bindhardt Fielder Rixen Zerbe mahnen im Auftrag der folgenenden Rechteinhaber ab:

  • Hanno Graf,
  • Omar David Römer Duque,
  • Lars Barragan De Luyz,
  • Matthäus Jaschik,
  • Matthias Hafemann,
  • John Magiriba Lwanga,
  • Simon Müller-Lerch
  • Jan Krouzilek

Titel des abgemahnten Musikstückes ist ein bekannter Song der Künstlergruppe Culcha Candela.

“Move it”

Gefordert werden Euro 350,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

 

Achtung: In der Regel besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Schließlich befinden sich neben dem in der Abmahnung benannten Titel noch weitere Titel auf dem Tonträger/ in dem Chartcontainer. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

 

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnen im Auftrag von neuen Rechteinhaber ab.

Bindhardt Fielder Rixen Zerbe mahnen nun auch im Auftrag der folgenenden Rechteinhaber ab:

  • Hanno Graf,
  • Omar David Römer Duque,
  • Lars Barragan De Luyz,
  • Matthäus Jaschik,
  • Matthias Hafemann,
  • John Magiriba Lwanga,
  • Simon Müller-Lerch
  • Jan Krouzilek

Titel des abgemahnten Musikstückes ist ein bekannter Song der Künstlergruppe Culcha Candela.

“Move it”

Zuvor wurde dieser Titel, der in dem Chartcontainer ” Bravo Hits Vol. 71″ vorzufinden ist, in großer Vielzahl über die Kanzlei Nümann und Lang abgemahnt.

Gefordert werden Euro 350,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Achtung: In der Regel besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Schließlich befinden sich neben dem in der Abmahnung benannten Titel noch weitere Titel auf dem Tonträger/ in dem Chartcontainer. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.