Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Denecke im Auftrag von DigiRights
Diese Musiktitel werden von der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner über den Rechteinhaber DigiRights abgemahnt:
“Scooter – The Only One”
“ATB- Gold”
“Martin Solveig feat. Kele – Ready 2 Go”
“Vinylshakerz – Rainbow”
“Chris Brown feat Benny Benassi – Beautiful People”
Diesmal stammen diese Titel aus dem Chartcontainer Future Trance Vol. 56. Die Kanzlei fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 990,00.
Achtung: Häufig besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
![]()
Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.


Abmahnarchiv



























