Ist die Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis?
Nein. Eine Unterlassungserklärung ist in der Regel kein Schuldeingeständnis. Die Unterlassungserklärung ist lediglich eine vertragliche Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Zur Klarstellung sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Abgabe der Erklärung “ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, gleichwohl jedoch rechtsverbindlich erfolgt”.
Achtung! Die den Abmahnungen beigelegten Unterlassungserklärungen beinhalten häufig ein Schuldanerkenntnis und sollten daher ohne anwaltliche Überprüfung keinesfalls unterzeichnet werden.
Share on Facebook
Abmahnarchiv




























