News Blog

Zahlreiche Mandanten und Ratsuchende sind mit der Bitte an uns herangetreten, das Informationsangebot von „Abgemahnt-Hilfe.de“ mit einem Blog über aktuelle News aus der Abmahnszene zu ergänzen. Wir nehmen die Anregungen von Mandanten und Ratsuchenden ernst. Am 17.07.2009 nahm daher der Abgemahnt-Hilfe.de News-Blog seinen Betrieb auf.

Wir helfen – sofort, professionell und fair.

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Denecke von Haxthausen & Partner mahnen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab

Soeben erreichte uns die Nachricht das die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus der Aktuellen Liste der German Top 100 Single Charts Titel abmahnt.

Abgemahnt wird folgender Titel:

“Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego”

Haben auch Sie eine Abmahnung von diesen Kanzleien bekommen? Melden Sie sich  bei uns. Denn bei solchen Abmahnungen, welche die Chartcontainer betreffen , sind Folgeabmahnungen nicht weit.

Achtung : Gefordert wird immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes. Desweiteren empfehlen wir die Abgabe sogenannter vorbeugenden Unterlassungserklärungen, damit Sie weitgehend geschützt sind vor weiteren Abmahnungen.

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Fareds mahnt aktuell wieder aus den German Top 100 ab

Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte verschickt momentan Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Abgemahnt werden angeblichen Urheberrechtsverletzungen.

Folgender Titel wird abgemahnt:

“Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”

dieser Titel befindet sich auf den

German Top 100 vom 30.01.2012

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz in Höhe von Euro 450.

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Waldorf Frommer mahnt wieder über Sony Music Entertainment Germany GmbH ab

Erneut erreichten uns Abmahnungen der Kanzlei Waldorf  Frommer Rechtsanwälte. Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt die Kanzlei Abmahnungen für Musikalben.

Gegenstand der Abmahnung ist das Album:

“Hurts der Gruppe Happiness”

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt aktuell ab

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt in letzer Zeit den Titel:

“R.I.O. Feat. U-Jean – Animal”

dieser Titel befindet sich auf dem Chartcontanier

The Dome Vol. 60

ab, der Rechtinhaber ist die Zooland Music GmbH.

ACHTUNG: Dieser Titel befindet sich in einem Chartcontaier.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt aktuell ab

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt in letzer Zeit den Titel:

“R.I.O. Feat. U-Jean – Animal”

dieser Titel befindet sich auf dem Chartcontanier

The Dome Vol. 60

ab, der Rechtinhaber ist die Zooland Music GmbH.

ACHTUNG: Dieser Titel befindet sich in einem Chartcontaier.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Denecke von Haxthausen & Partner mahnen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab

Soeben erreichte uns die Nachricht das die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus der Aktuellen Liste der German Top 100 Single Charts Titel abmahnt.

Abgemahnt wird folgender Titel:

“Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego”

Haben auch Sie eine Abmahnung von diesen Kanzleien bekommen? Melden Sie sich  bei uns. Denn bei solchen Abmahnungen, welche die Chartcontainer betreffen , sind Folgeabmahnungen nicht weit.

Achtung : Gefordert wird immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes. Desweiteren empfehlen wir die Abgabe sogenannter vorbeugenden Unterlassungserklärungen, damit Sie weitgehend geschützt sind vor weiteren Abmahnungen.

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Schalast und Partner mahnen über DigiProtect ab

Aktuelle Abmahnung vonSchalast und Partner. In Auftrag gestellt wurde die Abmahnung diesmal von der Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH.

Abgemahnt wird folgendes Musikwerk:

“Armin van Buuren – I Surrender “

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

Achtung: Häufig besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel.  Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt aktuell ab

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt in letzer Zeit den Titel:

“R.I.O. Feat. U-Jean – Animal”

dieser Titel befindet sich auf dem Chartcontanier

The Dome Vol. 60

ab, der Rechtinhaber ist die Zooland Music GmbH.

ACHTUNG: Dieser Titel befindet sich in einem Chartcontaier.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Die GSDR GmbH mahnt über die Kanzlei Kornmeier und Partner ab

Gerade erreicht uns die Meldung, dass die GSDR GmbH den Titel:

The Disco Boys – Around The World”

Dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens:

Future Trance Vol. 59

über die Kanzlei Kornmeier und Partner abmahnen lässt.

ACHTUNG: Dieser abgemahnte Titel befindet sich auf einem Chartcontainer.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten, beigelegten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450€.

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

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Fareds mahnt aktuell wieder aus den German Top 100 ab

Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte verschickt momentan Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß. Abgemahnt werden angeblichen Urheberrechtsverletzungen.

Folgender Titel wird abgemahnt:

“Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”

dieser Titel befindet sich auf den

German Top 100 vom 30.01.2012

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz in Höhe von Euro 450.

Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

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