Von Kenne & Partner
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Von Kenne und Partner vertritt die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbh und mahnt in deren Auftrag Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab. Der geforderte Betrag beträgt regelmäßig pauschal Euro 480,00.
Grundsätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Beachten Sie:
- Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.
- Sie sind nur der Anschlussinhaber und haben nicht selbst an der Musiktauschbörse teilgenommen (bspw. Eltern, Arbeitgeber, Anschlussinhaber in einer WG)? Dann sind Sie u.U. ein sog. Störer. Ein Störer haftet jedoch nicht auf Schadensersatz!
- Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden. Zur Vermeidung von sog. Folgeabmahnungen (zunächst wird nur ein Titel abgemahnt, kurz darauf ein weiterer) sollte die modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt erstellt werden.
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Von von Kenne & Partner vertretene Rechteinhaber:
- Digiprotect – Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Von von Kenne & Partner abgemahnte Titel:
- Frauenarzt und Manny Marc – Das geht ab
- Michael Mind – Love’s Gonna Get You
- Milow – Ayo Technology
- Milow – Milow
- Mustafa Sandal – Karizma
- Rapsoul – Irgendwann
- RAPSOUL – Tanz in die Nacht
- Sono – Keep Control Plus

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