Graf von Westphalen
Wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer-Netzwerken (p2p)
Graf von Westphalen vertritt die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbh und mahnt in deren Auftrag Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab. Der geforderte Betrag beträgt regelmäßig pauschal Euro 480,00.
Grundsätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Beachten Sie:
- Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.
- Sie sind nur der Anschlussinhaber und haben nicht selbst an der Musiktauschbörse teilgenommen (bspw. Eltern, Arbeitgeber, Anschlussinhaber in einer WG)? Dann sind Sie u.U. ein sog. Störer. Ein Störer haftet jedoch nicht auf Schadensersatz!
- Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden. Zur Vermeidung von sog. Folgeabmahnungen (zunächst wird nur ein Titel abgemahnt, kurz darauf ein weiterer) sollte die modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt erstellt werden.
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Von Graf von Westphalen vertretene Rechteinhaber:
- Digiprotect – Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Von Graf von Westphalen abgemahnte Titel:
- ATB – Summervibes with 9pm
- ATB – What about Us
- Fedde le Grand Ft. Mitch Crown – Scared of Me
- Milow – Milow
- The Real Booty Babes – Booty Clap
- The Real Booty Babes – Poker Face
- Nightwish – Made In Hong Kong
- ATB – Future Memories
- Candlemass – Death Magic Doom
- Chimaira – The Infection
- Epica – The Classical Conspiracy
- Frei.Wild – Hart am Wind
- Subway to Sally – Kreuzfeuer

Abmahnarchiv




























