Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe

Wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer-Netzwerken (p2p)

Bushido (alias Anis Mohamed Youssef Ferchichi) mahnt über die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe über P2P-Netzwerke begangene Urheberrechtsverletzungen. Der pauschalisierte Schadensersatz bewegt sich regelmäßig in der Größenordnung zwischen Euro 800,00 bis Euro 1.250,00. Grundsätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der veranschlagte Streitwert bewegt sich zwischen Euro 30.000,00 und Euro 60.000,00.

Teilweise wird zudem eine Markenrechtsverletzung an der Marke „Bushido” moniert. Dies geschieht nahezu automatisch, wenn Bushido-Artikel (T-Shirts etc.) auf eBay veräußert werden. Die Auktion wird regelmäßig umgehend gelöscht. Wenige Tage später erhält der Veräußerer sodann eine Abmahnung. Der darin enthaltene pauschalisierte Schadensersatz beträgt regelmäßig Euro 300,00.

Beachten Sie:

  • Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat weitreichende Konsequenzen und gilt mindestens 30 Jahre! Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.
  • Sie sind nur der Anschlussinhaber und haben nicht selbst an der Musiktauschbörse teilgenommen (bspw. Eltern, Arbeitgeber, Anschlussinhaber in einer WG)? Dann sind Sie u.U. ein sog. Störer. Ein Störer haftet jedoch nicht auf Schadensersatz!
  • Zur Vermeidung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens sollte eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung” abgegeben werden. Zur Vermeidung von sog. Folgeabmahnungen (zunächst wird nur ein Titel abgemahnt, kurz darauf ein weiterer) sollte die modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt erstellt werden
  • Bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung hat die Gegenseite zunächst keine Möglichkeit festzustellen, ob es sich bei der abgemahnten Ware um Originalware handelt oder nicht. Wir gehen daher gegenwärtig davon aus, dass die Abmahnungen “wahllos” erfolgen und zu einer Vielzahl ungerechtfertigt sein dürften.

Von Bindhardt, Fiedler, Rixen Zerbe vertretene Rechteinhaber:

  • Anis Mohamed Ferchichi (Bushido)
  • riva Verlag
  • erstguterjunge GmbH
  • Graf, Duque, De Luyz, Jaschik, Hafermann, Müller-Lerch, Krouzilek

    Von Bindhardt, Fiedler, Rixen Zerbe abgemahnte Titel:

      • Culcha Candela – Move It
      • Bushido – Fackeln im Wind
      • Bushido, Fler & Kay One – Berlins Most Wanted
      • Fler – Flersguterjunge Premium
      • Fler feat Bushido – Das alles ist Deutschland
      • Kay One – Kenneth Allein Zu Haus
      • Bushido – Zeiten ändern Dich
      • Fler – Flersguterjunge
      • Kay One – Ich brech die Herzen
      • Bushido – Vergeben und Vergessen
      • Bushido – Alles wird gut
      • Bushido – 4,3,2,1
      • Bushido – 23 Stunden Zelle
      • Sonny Black+Frank White – Carlo, Cokxxx, Nutten
      • Sonny Black & Frank White – Eine Chance / Zu Gangsta
      • Bushido ft. Karel Gott – Für immer Jung
      • Bushido – Staatsfeind Nr. 1
      • Heavy Metal Payback – HMPB
      • Bushido und Lars Amend – Bushido Biografie
      • Bushido – Von der Skyline zum Bordstein zurück
      • Bushido – 7 (Live)
      • Bushido – Das Beste 7
      • Bushido – Keine Sonne
      • Ersguterjunge Sampler Vol.3 – Alles Gute kommt von unten
      • Bushido – Es kann Beginnen
      • Bushido – Wenn wir kommen
      • Bushido – Alles Verloren
      • Bushido – Gibt es dich?
      • Bushido – Goldrapper
      • Bushido – Reich mir nicht deine Hand
      • Bushido – Schmetterling
      • Bushido – Sonnenbank Flavour
      • Bushido – Wer Ich bin
      • Chakuza feat. Bushido – Eure Kinder
      • Bushido – 16 – Kickboxer
      • Bushido – Janine
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